„Die österreichischen Züchter schätzen die Saatgut-Gentechnik-Verordnung als praktikable und rechtssichere Lösung. Österreich hat sich damit auch einen guten Ruf erworben“, betont Michael Gohn, Obmann von Saatgut Austria. Die Vereinigung der Pflanzenzüchter, Saatgutproduzenten und Saatgutkaufleute Österreichs hat anlässlich des 15-jährigen Geltens der Saatgut-Gentechnik-Verordnung in den Zuchtgarten der Saatzucht Probstdorf geladen. „Die österreichischen Züchter konnten sich durch die Rechtssicherheit rasch an die neuen Gegebenheiten anpassen und große Fortschritte in der Züchtung erzielen, mit denen sie international Erfolge erzielen.“ In den vergangenen 15 Jahren wurden in Österreich dementsprechend insgesamt 260 österreichische Sorten von heimischen Züchtern zugelassen, insgesamt gibt es aktuell 1.161 Sorten in der Sortenliste. Doch dieses internationale Alleinstellungsmerkmal bringt auch Probleme: Im Export etwa fallen dieselben Untersuchungskosten an, aufgrund fehlender Toleranzwerte in anderen EU-Ländern besteht dabei jedoch keine Rechtssicherheit.
„Durch die lange Züchtungsdauer von ca. zehn Jahren sind die Züchter gefordert, den Blick stets in die Zukunft zu richten, um zu eruieren, was in zehn Jahren nachgefragt wird“, unterstreicht Michael Gohn. Aus diesem Grund haben die österreichischen Züchter früh begonnen, eigene gentechnikfreie Sojasorten zu züchten, denn weltweit sinkt der Anteil der GVO-freien Sojasorten stetig. Aktuell sind bereits neun der insgesamt 65 registrierten Sojasorten aus Österreich. „Damit leisten die heimischen Züchter einen enormen Beitrag zur nachhaltigen GVO-freien Tierfütterung“, so der Obmann von Saatgut Austria. „Wir erwarten zudem, dass sich ähnlich wie bei Getreide auch beim Soja die heimischen Sorten am osteuropäischen Markt durchsetzen werden. Damit kommen wir dem gesellschaftlichen Willen nach gentechnikfreien Lebensmitteln nach.“
Die Saatgut-Gentechnik-Verordnung bringt jedoch auch negative Folgen mit sich. Denn die Untersuchungen auf Gentechnikfreiheit inklusive der Kosten für Probenahme und Logistik belaufen sich für die Unternehmen auf mehr als 700.000 Euro an Kostenaufwand pro Jahr. Und grundsätzlich muss sämtliches in Österreich zertifiziertes Saatgut denselben Anforderungen entsprechen, weshalb auch Chargen für den Export untersucht werden müssen. Dazu Gohn: „Einige Länder wie Deutschland haben aber keine Toleranzwerte oder andere Regelungen bei der Verunreinigung. Für den Export fallen also dieselben Untersuchungskosten an, trotzdem gibt es keine Rechtssicherheit für die exportierenden Unternehmen im Falle einer positiven Untersuchung auf GVO-Verunreinigungen im Exportland.“
Mit der Verabschiedung der Saatgut-Gentechnik-Verordnung 2001 (BGBl. II Nr. 478/2001) wurde für bestimmte Arten festgelegt, dass die Saatgutproduzenten eine Erstuntersuchung vornehmen müssen, bei der keine Verunreinigung mit gentechnisch verändertem Saatgut erlaubt ist. Bei der behördlichen Nachkontrolle darf die Verunreinigung 0,1 Prozent nicht überschreiten. Jede Saatgut-Charge in Österreich bei z.B. Mais, Soja und Raps wird auf seine Gentechnik-Freiheit geprüft. Die Firmen haben dies in Eigenverantwortung und auf eigene Kosten durchzuführen. Ein amtliches Saatgut-Etikett vom Bundesamt für Ernährungssicherheit Wien steht für die Einhaltung der Saatgut-Gentechnik-Verordnung.
Fotohinweis: photonews.at/Anna Rauchenberger
Bild 1: Michael Gohn, Obmann Saatgut Austria
Bild 2: Johann Blaimauer, stv. Obmann Saatgut Austria
Bild 3: Johann Birschitzky, stv. Obmann Saatgut Austria
Bild 4: Anton Brandstetter, Geschäftsführer Saatgut Austria
Bild 5: Josef Fraundorfer, Mitglied Saatgut Austria
Bild 6 (v.l.): Johann Blaimauer, Michael Gohn, Elisabeth Zechner, Johann Birschitzky, Anton Brandstetter, Josef Fraundorfer
Bild 7 (v.l.): Anton Brandstetter, Josef Fraundorfer, Franziska Löschenberger (Züchterin), Elisabeth Zechner, Johann Birschitzky, Michael Gohn
Bild 8: Johann Birschitzky
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