Das Bundesamt für Ernährungssicherheit kann als Autorisierungsbehörde Saatgut- und Pflanzenzüchtungsunternehmen bzw. deren Mitarbeiter für genau definierte Aufgaben unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen autorisieren. Die Autorisierung erfordert die Erfüllung formaler Erfordernisse und die permanente Überwachung durch das Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen. Die Ziele sind eine Steigerung der Effektivität und Effizienz sowie eine Kostenoptimierung. Die autorisierten Personen müssen neben den entsprechenden Grund- und Spezialausbildungen auch eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.