Das Beizen von Saatgut gehört zu den schonendsten Maßnahmen zum Schutz der Pflanze vor samen- und bodenbürtigen Krankheiten. Saatgut Austria bekennt sich daher zur Saatgutbeizung, wenn diese nach allen gesetzlichen Vorgaben und sicherheitstechnischen Standards durchgeführt wird. Verbote müssen sachlich diskutiert und wissenschaftlich fundiert sein. Saatgut Austria fordert jedoch, dass Saatgutbeizung ausschließlich von zertifizierten Anbietern und in einem geschlossenen System durchgeführt werden darf. Nur so kann der Anwender- und Umweltschutz gewährleistet werden.
Der Export von gebeiztem Saatgut stellt für die österreichischen Saatguthersteller einen enormen Wirtschaftsfaktor dar. Dabei wird Saatgut sowohl mit EU-Mitgliedsstaaten als auch mit Drittländern gehandelt. Die österreichischen Produzenten sind dabei im Gegensatz zu Herstellern z.B. aus Polen oder Deutschland benachteiligt, da nur in Österreich zugelassene Beizmittel zur Saatgutbehandlung eingesetzt werden dürfen und daher keine zielgerichtete Beizung für Exportmärkte erfolgen kann. Saatgut Austria spricht sich deshalb für eine EU-weit einheitliche Auslegung des EU-Rechts für den Export von gebeiztem Saatgut aus. Strengere nationale Regelungen führen zum Verlust an Wertschöpfung für österreichische Unternehmen.
SAATGUT AUSTRIA
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