In Österreich gilt die Saatgut-Gentechnik-Verordnung (BGBl 478/2001), welche die Verunreinigung von konventionellem Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) regelt. Sämtliches in Österreich angebotenes Saatgut bei Mais, Soja, Raps und Rübsen ist durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) auf seine Gentechnik-Freiheit geprüft. Ein amtliches Saatgut-Etikett bestätigt die Gentechnik-Freiheit. Sollte in der Erstuntersuchung eine gentechnische Verunreinigung gefunden werden, darf das Saatgut in Österreich nicht auf den Markt gebracht werden. Saatgut Austria befürwortet diese für den österreichischen Markt geltende und praktikable Regelung mit strengen Grenzwerten und lückenloser Kontrolle. Dadurch ist in Österreich die Rechtssicherheit höher, als im Rahmen anderer nationalstaatlicher Regelungen, wie etwa in Ungarn.
Aber Saatgut Austria steht für einen sachlichen Dialog hinsichtlich aller Themen der Saatgutregulierung. Dies gilt auch für die Diskussion über die Vor- und Nachteile gentechnisch oder mit modernen Züchtungsmethoden veränderten Saatgutes. Angesichts der großen Herausforderungen durch den Klimawandel und steigender Bevölkerungszahlen bedarf es einer Erhöhung des Züchtungsfortschritts. Deshalb ist es wichtig, dass es aufgrund emotional geführter Debatten zu keinem Forschungs- und Züchtungsstillstand kommt.
SAATGUT AUSTRIA
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